Bauleitpläne



Hinweis zu den Bauleitplänen der Gemeinde:

Bauleitpläne der Gemeinde werden durch Niederlegen in der VGem und durch Hinweis an den Amtstafeln bekannt gemacht. Rechtsverbindlich ist bei Abweichungen ausnahmslos der ausgefertigte Originaltext der Rechtsnorm, der bei der VGem zur Einsicht bereit liegt.