Das Standesamt Marktbreit wickelt die Beurkundung aller Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) ab, die im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit auftreten.

Standesbeamte und Eheschließungsbeamte

Standesbeamte:

  • Kerstin Ebert
  • Jana Bernard
  • Klaudia Mennel

 

Eheschließungsbeamte:

  • Stadt Marktbreit: der erste, zweite und dritte Bürgermeister.
  • Stadt Marktsteft: der erste Bürgermeister und die zweite Bürgermeisterin.
  • Markt Obernbreit: die erste Bürgermeisterin und der zweite Bürgermeister
  • Markt Seinsheim die erste Bürgermeisterin
  • Gemeinde Martinsheim der erste Bürgermeister
  • Gemeinde Segnitz der erste Bürgermeister

Trauorte

Ein Blick in den historische Trausaal im Rathaus Marktbreit

Neben dem Rathaus Marktbreit gibt es noch folgende Trauorte:

Stadt Marktbreit - Rathaus in Gnodstadt

Stadt Marktsteft - Rathaus Marktsteft und das Alte Schulhaus in Michelfeld

Markt Obernbreit - Rathaus Obernbreit

Markt Seinsheim - Rathaus Seinsheim, Am Landschaftssee, Marktgarde Iffigheim, Altes Schulhaus Wässerndorf und das Rathaus in Tiefenstockheim

Gemeinde Martinsheim - Rathaus Marktbreit

Gemeinde Segnitz - Rathaus Segnitz

Vereinbaren Sie gleich einen Termin bei uns unter der Telefonnummer: 09332-405140
oder senden uns eine E-Mail an standesamt@marktbreit.de

Weitere Leistungen

Weitere Leistungen:

Beantragung einer Personenstandsurkunde

Notwendige Unterlagen:
Vorabüberweisung von einer Gebühr: 12 € (plus anfallende Portokosten)
 

 

Weiterführende Links
Geburt

Alles rund um die Geburt finden Sie auf der Seite des BayernPortal. Was Sie vor und nach der Geburt beachten sollten, welche rechtlichen Fragen für werdende Eltern wichtig sind und welche finanziellen Hilfen Sie beantragen können.

Anmeldung Eheschließung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.

Sterbefall

Ein Sterbefall ist mit vielen Erledigungen und Behördengängen verbunden. Wir unterstützen Sie mit Informationen rund um das Bestattungswesen in Bayern und geben erste Anhaltspunkte, was Sie nach einem Todesfall bedenken müssen.

Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.