Übersicht unserer Leistungen

 

 

Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anmelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Familien mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.

Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Wird die Wohnung eines Personensorgeberechtigten bezogen, genügt es, wenn dieser die Anmeldung vornimmt.

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Die notwendigen Formulare finden Sie in unseren Online-Bürger-Service

 

Ausweise und Pässe

Ist Ihr Reisepass oder Personalausweise abgelaufen, denken Sie daran Ihre Dokumente rechtzeitig neu zu beantragen.
Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei in Berlin dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen, in der Hauptreisezeit kann sich dies um einige Wochen verlängern.
Reisepass und Personalausweis sind persönlich zu beantragen. 

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • 1aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
  • alter Reisepass bzw. Personalausweis

Kosten:

  • 70,00 € für einen Reisepass ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)
  • 37,50 € für einen Reisepass bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)
  • 37,00 € für einen Personalausweis ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)
  • 22,80 € für einen Personalausweis bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)

Die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Ausweis- bzw. Passanträgen von Minderjährigen finden Sie nachfolgend als PDF-Datei:

Einverständniserklärung

 

Vereinbaren Sie gleich einen Termin bei uns: Telefonnummer: 09332-405130


Führungszeugnis und Auszug Gewerbezentralregister

Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses persönlich bei uns oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.

Einfaches Führungszeugnis

Erforderliche Unterlagen 

  • bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
  • bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • bei schriftlicher Antragstellung: Beglaubigte Unterschrift durch eine siegelführende Stelle

Kosten: 13 Euro


­Erweitertes Führungszeugnis

Erforderliche Unterlagen 

  • Schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bzw. bei Selbständigen, die Bescheinigung der Antrag stellenden Person
  • bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
  • bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

Kosten: 13 Euro

Das Führungszeugnis können Sie auch online beantragen über den nachfolgenden Link:

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de


Auskunft Gewerbezentralregister

Kosten: 13 Euro

Die Auskunft können Sie auch online über den nachfolgenden Link beantragen:

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de

 

Beglaubigungen

Sie können Kopien eines Schriftstückes, das Sie einer Behörde vorlegen müssen, amtlich bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft Zimmer 5 beglaubigen lassen. 

Kopien von sogenannten Personenstandsurkunden (z. B. Heirats-, Geburts-, Sterbeurkunden …) dürfen nicht beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an die Urkundenstelle des jeweiligen Standesamtes, das die Urkunde ausgestellt hat. 
 
Erforderliche Unterlagen 

  • Personalausweis oder Reisepass  
  • Original des Schriftstückes  


Kosten  
Die Mindestgebühr je Dokument beträgt 5,00 Euro. 
 

Sonstiges

Weitere Leistungen die sie im Einwohnermeldeamt beantragen können:

  • Fischerreischein
  • Parkauswei für schwerbehinderte Menschen
  • Schankerlaubnis