VGem, was ist das?

Die Verwaltungsgemeinschaft (VGem) Marktbreit wurde im Zuge der Gebietsreform gebildet und besteht seit dem 01.05.1978.
Die Mitgliedsgemeinden Stadt Marktbreit, Stadt Marktsteft, Gemeinde Martinsheim, Markt Obernbreit, Gemeinde Segnitz und Markt Seinsheim haben als selbständige Kommunen über alle örtlichen Angelegenheiten (z.B. Bebauungspläne, Erschließungsmaßnahmen, Haushalt, Wasserversorgung, Entwässerung, Kindergarten, Schule, Bestattungswesen) selbst zu entscheiden (eigene Angelegenheiten). Lediglich die Verwaltungsarbeiten werden zentral in der Geschäftsstelle in Marktbreit abgewickelt. Insofern ist die Verwaltungsgemeinschaft an Weisungen der jeweiligen Ersten Bürgermeister gebunden.


Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit vollzieht darüber hinaus in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die der Staat den Gemeinden zur Erledigung zugewiesen hat (übertragene Angelegenheiten). Dies sind z.B. Wahlrecht, Rentenangelegenheiten, Meldewesen, Personalausweise, Reisepässe, Standesamtswesen. Hier haben die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft nur das Recht, sich zu informieren, aber keine Befugnisse, Anordnungen zu treffen.
Während die Entscheidungen in den Mitgliedsgemeinden, je nach der Wichtigkeit und der Regelungen in der jeweiligen Geschäftsordnung, vom Ersten Bürgermeister oder vom jeweiligen Gemeinderat getroffen werden, sind für die Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft, wie Personal-, Haushalts- und Organisationsfragen der Gemeinschaftsvorsitzende oder die Gemeinschaftsversammlung zuständig. Außerdem hat jede Verwaltungsgemeinschaft einen Leiter der Geschäftsstelle zu bestellen, dem laufende Angelegenheiten zur selbständigen Entscheidung übertragen werden können. Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft ist im Rathaus Marktbreit untergebracht.


Die Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit ist Anlaufstelle für alle Bürger und hält alle Formblätter und Anträge bereit, auch wenn für die Bearbeitung eine andere Behörde zuständig ist. Aber auch die Ersten Bürgermeister können während der Sprechstunden auf den einzelnen Gemeinden Auskunft erteilen und in so manchen Angelegenheiten helfen.