Satzungen

Hinweis zu den Satzungen der Verwaltung:

Satzungen und Verordnungen der Verwaltung werden durch Niederlegen in der VGem und durch Hinweis an den Amtstafeln bekannt gemacht. Rechtsverbindlich ist bei Abweichungen ausnahmslos der ausgefertigte Originaltext der Rechtsnorm, der bei der VGem zur Einsicht bereit liegt.