1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Die Stadt Marktsteft hat am 20.04.2021 eine 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts beschlossen. Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.05.2021 in Kraft. Sie liegt zur Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit, Marktstr. 4, 2. Stock, Zimmer Nr. 16, auf.

Die Satzung kann nachfolgende hier im Internet eingesehen werden.

1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

Marktsteft, 28.04.2021
STADT MARKTSTEFT

Thomas Reichert
1. Bürgermeister


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