Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); 4. Änderung des Bebauungsplans „Sonnenhang – Teil 2“; hier: Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses sowie Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Grundstücke Fl.Nrn. 2797, 2798 und 2898/20 sollen als Bauflächen ausgewiesen werden. Das Grundstück Fl.Nr. 2799 soll als Grünfläche festgesetzt werden. Hierfür ist ein Bauleitplanverfahren erforderlich. In der Sitzung am 22.07.2019 wurde beschlossen den Bebauungsplan „Sonnenhang – Teil 2“ in der Fassung der 3. Änderung vom 01.12.1995 zu ändern (4. Änderung). Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a und b BauGB. Auf die nachfolgenden Übersichtspläne wird verwiesen.

Entsprechend der zukünftigen Nutzung wird ein Allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 und b BauGB aufgestellt wird, wird darauf hingewiesen, dass keine Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Änderungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Weiterhin wurde in der Sitzung am 18.11.2020 der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 18.11.2020 mit Änderungen gebilligt.
Es wurde beschlossen, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Planunterlagen mit Planentwurf und Begründung, liegen deshalb in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit im Rathaus, Marktstraße 4, 97340 Marktbreit, 2. Stock, Zimmer 16 während den allgemeinen Öffnungszeiten

von Montag, den 15. März 2021 bis einschließlich Donnerstag, den 15. April 2021

zur Einsicht öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie für die Einsichtnahme einen Termin unter der Telefonnummer 09332/405-0.
Zusätzlich stehen die Unterlagen auch nachfolgend als PDF Datei zur Verfügung.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während den Dienststunden, nach vorheriger Terminvereinbarung, zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Obernbreit, 01.03.2021
MARKT OBERNBREIT

Susanne Knof
Erste Bürgermeisterin

 

 


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