Fälligkeit der Hundesteuer

Am 01. Mai 2022 wird die Hundesteuer für das Jahr 2022 zur Zahlung fällig. Es werden hierzu für die bereits gemeldeten Hunde keine Hundesteuerbescheide erstellt.

Die Erstellung eines Bescheides erfolgt nur bei Neuanmeldungen oder Änderung der Hundesteuer, sowie bei der Abmeldung eines Hundes. Barzahler werden deshalb gebeten, die Hundesteuer zum 01. Mai auf das Konto der Kommune zu überweisen.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die Möglichkeit eines SEPA-Lastschriftmandates hinweisen, damit würde der fällige Betrag abgebucht werden.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass jeder Hundehalter zur Anmeldung seines Hundes verpflichtet ist.

 

Segnitz, den 07.04.2022
GEMEINDE SEGNITZ

Peter Matterne
Erster Bürgermeister


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