Neuerlass einer Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemein-de Martinsheim (Entwässerungssatzung -EWS-)

Die Gemeinde Martinsheim hat am 24.01.2022 den Neuerlass einer Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Martinsheim (Entwässerungssatzung -EWS-) beschlossen. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Sie liegt zur Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit, Marktstr. 4, 2. Stock, Zimmer Nr. 16, auf.

Die Satzung kann auch hier im Internet eingesehen werden. 

Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Martinsheim (Entwässerungssatzung -EWS-)

 

Martinsheim, 03.02.2022
GEMEINDE MARTINSHEIM

Rainer Ott
1. Bürgermeister


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