Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplans „Am Berg“; hier: erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat Martinsheim hat in der Sitzung am 04.12.2017 beschlossen den Bebauungsplan für das Gebiet „Am Berg“ im Ortsteil Gnötzheim aufzustellen.

Im Rahmen des Verfahrens haben die Planunterlagen bereits in der Zeit vom 03.08.2020 bis einschließlich 03.09.2020 öffentlich ausgelegen. Der Gemeinderat hat über die während der Auslegung eingegangen   Einwände und Anregungen in seiner Sitzung am 17.05.2021 entschieden und den Entwurf des Bebauungsplans wie folgt geändert:

 

  • Um eine Einschränkung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes zu vermeiden, werden im Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen. Diese beziehen sich auf die beiden betroffenen südwestlichen Bauplätze Nr. 6+7.
  • Auf diesen Grundstücken sind Räume mit erhöhtem Schutzanspruch zur Nachtzeit (Schlaf- und Kinderzimmer) nur auf der schallabgewandten Seite, d.h. auf der von der landwirtschaftlichen Hofstelle (Fl.Nr. 96) abgewandten Seiten anzuordnen. Auf Grundstück 6 sind die Räume mit erhöhtem Schutzanspruch zur Nachtzeit nur auf der Nord- und Westseite, auf Grundstück 7 nur auf der Nord- und Ostseite anzuordnen.
  • In Räumen mit erhöhtem Schutzanspruch zur Nachtzeit (Schlaf- und Kinderzimmer) sind keine zu öffnenden Fenster auf der der landwirtschaftlichen Hofstelle (Fl.Nr. 96) zugewandten Seite (Grundstück 6 Süd- und Ostseite, Grundstück 7 Süd- und Westseite) zulässig.
  • Notwendige Lüftungsfenster (zu öffnende Fester) sind nur auf der schallabgewandten Seite zulässig (Grundstück 6 Nord- und Westseite, Grundstück 7 Nord- und Ostseite). Alternativ ist die Sicherstellung einer notwendigen Raum-Lüftung z.B. mit einer ausreichend dimensionierten, schallgedämmten, kontrollierten Lüftung bzw. einer Gebäude-Klimaanlage zulässig. Dies ist im Bauantrags- und Freistellungsverfahren nachzuweisen (vgl. textlicher Hinweis Nr. 5).

 

Wegen der Änderung ist eine erneute Auslegung erforderlich. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.05.2021 beschlossen, dass die Dauer der Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird. Außerdem können Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzenden Teilen vorgebracht werden.

 

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) aufgestellt wird, wird darauf hingewiesen, dass keine Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt.

 

Der Bebauungsplan mit Begründung und Lärmschutzgutachten in der Fassung vom 10.06.2021 liegt deshalb in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit im Rathaus, Marktstraße 4, 97340 Marktbreit, 2. Stock, Zimmer 16 während den allgemeinen Öffnungszeiten

 

in der Zeit von Mittwoch, den 30.06.2021 bis einschließlich Mittwoch, den 14.07.2021

 

zur Einsicht öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie für die Einsichtnahme einen Termin unter der Telefonnummer 09332-405-0.

Zusätzlich stehen die Unterlagen auch nachfolgend hier im Internet eingesehen werden.

 

Folgende Umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

Schallimmissionsprognose Y06531.002.01.001 der Wölfel Engineering GmbH, Höchberg, vom 10.06.2021

Diese Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während den Dienststunden, nach vorheriger Terminvereinbarung, zur Niederschrift abgegeben werden. Bedenken und Anregungen können allerdings nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Martinsheim, 18.06.2021
GEMEINDE MARTINSHEIM

Rainer Ott
Erster Bürgermeister 

 

 


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