Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 5. Änderung des Bebauungsplans „Mühlsteige“; hier: öffentliche Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat beschlossen den Bebauungsplan „Mühlsteige“ zu ändern. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange haben die Planunterlagen bereits in der Zeit vom 23.08.2021 bis einschließlich 20.09.2021 öffentlich ausgelegen. Der Stadtrat hat in der Sitzung am 08.11.2021 über die Einwendungen und Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen, sowie den Entwurf des Bebauungsplanes vom 29.10.2021 gebilligt. Aufgrund der Einwendungen haben sich Änderungen im Plan und der Begründung ergeben.

 

Die Planunterlagen lagen bereits in der Zeit vom 17.12.2021 bis einschließlich 17.01.2022 öffentlich aus. Aufgrund eines Verfahrensfehlers ist die öffentliche Auslegung erneut durchzuführen.

 

Die überabeiteten Planunterlagen mit Begründung i.d.F. vom 29.10.2021 liegen in der Zeit vom

 

Montag, den 14.02.2022 bis einschließlich Mittwoch, den 16.03.2022

 

während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit, Rathaus, Marktstraße 4, Zimmer 16, zur Einsicht öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie für die Einsichtnahme einen Termin unter der Telefonnummer 09332/405-0.

 

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen nachfolgend als PDF Dateien auch direkt auf dieser Seite.

Folgende wesentliche umweltbezogene Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:

 

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Boden und Flächen

  • Stellungnahme des Landratsamts Kitzingen vom 16.09.2021 zu Abstandsflächen, Auf- und Abgrabungen, Stein-/ Schotterschüttungen, Folienabdeckungen
  • Stellungnahme des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken vom 10.09.2021 zur Flurbereinigung
  • Stellungnahme des Bergamts Nordbayern vom 10.09.2021 zu Steinsalzlagerstätte
  • Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 01.09.2021 zu unterirdischen Telekommunikationslinien
  • Stellungnahme der N-ERGIE Netz GmbH vom 25.08.2021 zu unterirdischen Versorgungsanlagen/ Versorgungsleitungen
  • Stellungnahme der Fernwasserversorgung Franken vom 10.09.2021 zu unterirdischen Versorgungsleitungen
  • Stellungnahme der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG vom 06.09.2021 zu Richtfunkverbindungen über dem Plangebiet
  • Umweltbericht als Anhang zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Mühlsteige“, Stand 29.10.2021

Bevölkerung und Gesundheit

  • Stellungnahme der Regierung von Unterfranken/ Brand- und Katastrophenschutz vom 30.08.2021 zum Brandschutz
  • Stellungnahme der Deutschen Bahn AG vom 01.09.2021 zu Eisenbahnbetrieb/ Emissionen
  • Umweltbericht als Anhang zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Mühlsteige“, Stand 29.10.2021

Landschaft

  • Stellungnahme des Landratsamts Kitzingen vom 16.09.2021 zur Grünordnung
  • Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Würzburg vom 21.09.2021 zum Trenngrün Obernbreit
  • Umweltbericht als Anhang zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Mühlsteige“, Stand 29.10.2021

Tiere / Pflanzen

  • Stellungnahme des Landratsamts Kitzingen vom 16.09.2021 zum Artenschutz
  • Umweltbericht als Anhang zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Mühlsteige“, Stand 29.10.2021

Wasser

  • Umweltbericht als Anhang zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Mühlsteige“, Stand 29.10.2021

Klima / Luft

  • Umweltbericht als Anhang zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Mühlsteige“, Stand 29.10.2021

Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Umweltbericht als Anhang zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Mühlsteige“, Stand 29.10.2021

 

Die diesen Informationen zugrunde liegende Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

 

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Marktbreit, 07.02.2022
STADT MARKTBREIT

 

Harald Kopp
Erster Bürgermeister 


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