Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); 4. Änderung des Bebauungsplans „Sonnenhang – Teil 2“; hier: erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB

Der Marktgemeinderat hat beschlossen, den Bebauungsplan „Sonnenhang – Teil 2“ zu ändern.

 

Im Rahmen des Verfahrens haben die Planunterlagen bereits in der Zeit vom 15.03.2021 bis einschließlich 15.04.2021 öffentlich ausgelegen. Der Markgemeinderat hat über die während der Auslegung eingegangen Einwände und Anregungen in seiner Sitzung am 15.12.2021 entschieden.

 

Der Bebauungsplan wird in nachfolgenden Punkten geändert:

 

  • Das Teilgebiet WA 1 (östlicher Teilbereich mit den Fl.Nrn. 2797, 2987 und 2799) wird nicht weiterverfolgt. Die 4. Änderung umfasst daher nur noch das Grundstück Fl.Nr. 2898/20 und wird deshalb nur noch als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt.
  • Die Festsetzung in Ziffer 4 „Garagen, Stellplätze, und Nebengebäude“ wird ergänzt.
  • Es wird nur noch der westliche der beiden vorhandenen Walnussbäume zum Erhalt festgesetzt.
  • Die Hecke entlang der westseitigen Grundstücksgrenze wird zum Erhalt festgesetzt.
  • Dafür entfällt die ursprüngliche Verpflichtung, je 200 m² Grundstücksfläche einen neuen Laubbaum zu pflanzen, weil dieser dann nicht mehr sinnvoll auf dem Grundstück platziert werden kann.
  • Die Begründung wird angepasst.

Wegen der Änderung ist eine erneute Auslegung erforderlich. Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 15.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes vom 15.12.2021 gebilligt und die Änderung des Geltungsbereiches, sowie die erneute Auslegung beschlossen.

 

 

Der Bebauungsplan mit Begründung in der Fassung vom 15.12.2021 liegt deshalb in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit im Rathaus, Marktstraße 4, 97340 Marktbreit, 2. Stock, Zimmer 16 während den allgemeinen Öffnungszeiten

 

in der Zeit von Montag, den 14.02.2022 bis einschließlich Mittwoch, den 16.03.2022

 

zur Einsicht öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie für die Einsichtnahme einen Termin unter der Telefonnummer 09332-405-0.

 

Zusätzlich stehen die Unterlagen auch hier im Internet zur Verfügung, siehe nachfolgende PDF Dateien. 

 

Folgende Umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

  • Schallimmissionsprognose vom 23.06.2020

Diese Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

 

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt wird, wird darauf hingewiesen, dass keine Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während den Dienststunden, nach vorheriger Terminvereinbarung, zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Obernbreit, 03.02.2022
MARKT OBERNBREIT

 

Susanne Knof
Erste Bürgermeisterin

 


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