Gefährdung der Straßen-, Feld- und Waldwege

Es wird immer wieder festgestellt, dass bei Waldflächen die Bäume schadhaft und morsch sind und in die öffentliche Verkehrsfläche hineinragen. Dies kann zu einer Gefährdung des öffentlichen Verkehrs führen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Waldbesitzer für alle Schäden haften, die durch herabfallende morsche Äste oder umfallende Bäume entstehen. Dies gilt generell für alle Eigentümer eines an einer öffentlichen Straße liegenden Grundstücks. Diese sind verpflichtet, auf den Straßenverkehr gebührende Rücksicht zu nehmen und schädliche Einwirkungen, die von ihrem Grundstück aus gehen und den öffentlichen Verkehr gefährden können, zu vermeiden. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung der Büsche und Bäume auf Sicherheit. Wir bitten deshalb nochmals, die zur Erhaltung der Sicherheit notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um bei einem Schadensfall nicht regresspflichtig zu werden.

 

Martinsheim, im Oktober 2021
GEMEINDE MARTINSHEIM

Rainer Ott
1. Bürgermeister


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