Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Die Gemeinde Segnitz hat am 14.07.2021 eine Satzung für die Erhebung der Hundesteuer erlassen. Die Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Sie liegt zur Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit, Marktstr. 4, 2. Stock, Zimmer Nr. 16, auf.

Die Satzung kann auch nachfolgend eingesehen werden.

Hundesteuersatzung 

 

Segnitz, 27.07.2021
GEMEINDE SEGNITZ

Peter Matterne
1. Bürgermeister

 


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