Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaik Rossgraben“ mit Örtlichen Bauvorschriften und 7. Änderung des Flächennutzungsplans

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Martinsheim hat in seiner Sitzung am 17.05.2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik Rossgraben, den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften und den Entwurf der 7. Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

Für den Planbereich ist das Plankonzept der Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH Klärle vom 17.05.2021 maßgebend.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik Rossgraben“ mit Begründung und den zugeordneten Örtlichen Bauvorschriften sowie der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung liegen in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit im Rathaus, Marktstraße 4, 97340 Marktbreit, 2. Stock, Zimmer 16 während den allgemeinen Öffnungszeiten

 

vom 07.06.2021 bis einschließlich 09.07.2021 zur Einsicht öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie für die Einsichtnahme einen Termin unter der Telefonnummer 09332/405-0.

Zusätzlich stehen die Unterlagen auch nachfolgend hier im Internet und unter www.klaerle.de (Rubrik "Behördenbeteiligung" zur Verfügung.

 

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und der öffentlichen Auslegung. Zusätzlich wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) angefertigt und liegt ebenfalls öffentlich mit aus. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu folgenden Themenbereichen:

 

  • Schutz vor Emissionen: Stellungnahmen Deutsche Bahn AG, Autobahndirektion Nordbayern und Fernstraßen Bundesamt
  • Landwirtschaftliche Belange: Stellungnahmen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Bayerischer Bauernverband
  • Denkmalschutz: Stellungnahmen Regierung von Unterfranken, Regionaler Planungsverband und Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Grünordnerische Festsetzungen/ Pflegemaßnahmen: Stellungnahme Landratsamt Kitzingen
  • Artenschutz/ Ausgleichsmaßnahmen: Stellungnahme Landratsamt Kitzingen

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während den Dienststunden, nach vorheriger Terminvereinbarung, zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (einschließlich örtlicher Bauvorschriften) und die 7. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 4a Abs.6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Für das FNP- Verfahren ist zudem zu beachten, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Martinsheim, 26.05.2021
GEMEINDE MARTINSHEIM

Rainer Ott
Erster Bürgermeister

 


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