1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

Die Stadt Marktbreit hat am 13.04.2021 eine 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts beschlossen. Die Satzung tritt am 01.05.2021 in Kraft.
Die liegt zur Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit, Marktstr. 4, 2. Stock, Zimmer Nr. 16, auf.
Nachfolgende können Sie die Satzungsänderung hier einsehen.

 

1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

Marktbreit, 26.04.2021
STADT MARKTBREIT

Harald Kopp
1. Bürgermeister

 


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