Fälligkeit der Hundesteuer

Am 01. Mai 2021 wird die Hundesteuer für das Jahr 2021 zur Zahlung fällig. Es werden hierzu für die bereits gemeldeten Hunde keine Hundesteuerbescheide erstellt.

Die Erstellung eines Bescheides erfolgt nur bei Neuanmeldungen oder Erhöhung der Hundesteuer, sowie bei der Abmeldung eines Hundes. Barzahler werden deshalb gebeten, die Hundesteuer zum 01. Mai auf das Konto der Gemeinde zu überweisen.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die Möglichkeit eines SEPA-Lastschriftmandates bei der Gemeinde hinweisen. Sie ersparen sich dadurch Arbeit und eventuelle Unannehmlichkeiten, falls Sie die Fälligkeit übersehen sollten.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass jeder Hundehalter Hundesteuer entrichten muss und zur Anmeldung seines Hundes verpflichtet ist. Wird dagegen verstoßen, ist mit einer entsprechenden Geldbuße zu rechnen.

 

Marktbreit, den 19.04.2021
STADT MARKTBREIT

Harald Kopp
1. Bürgermeister


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