Neuerlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe

Der Markt Seinsheim hat am 11.01.2021 den Neuerlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe beschlossen. Die Satzung tritt am 01.02.2021 in Kraft.
Sie liegt zur Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit, Marktstr. 4, 2. Stock, Zimmer Nr. 16, auf.

Die Satzung kann auch hier im Internet eingesehen werden, klicken Sie auf die beigefügte PDF-Datei.

Seinsheim, 27.01.2021
MARKT SEINSHEIM

Ruth Albrecht
1. Bürgermeisterin

 


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