Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit

  
Was brauche ich für die Anzeige eines Sterbefalles?
  
1. Bei verheiratet oder verheiratet gewesenen Verstorbenen:

a) beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (Eheschließung ab 01.01.1958);
wenn kein Familienbuch angelegt, Heiratsurkunde (oder Stammbuch),

b) wenn die Ehe durch Tod oder durch Urteil aufgelöst oder für nichtig erklärt ist, zusätzlich Sterbeurkunde, Scheidungsurteil‚ Todeserklärungs- oder Todfeststellungsbeschluss, sofern die Tatsachen nicht durch Urkunden zu 1 a) nachgewiesen sind,

c) Todesbescheinigung.

2. Bei ledig Verstorbenen:

a) beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, wenn kein Familienbuch angelegt ist, Geburts- oder Abstammungsurkunde (oder Stammbuch der Eltern),

b) Todesbescheinigung.


Zur Anzeige des Sterbefalles sind, und zwar in nachstehender Reihenfolge, verpflichtet:
1. das Familienhaupt,
2. derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
3. jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
4. das Bestattungsunternehmen.