Zu
einer sogen. Kontenklärung für die spätere Rente, die
lange vor dem Renteneintritt erfolgen kann, sind ggf. eine
Reihe von Unterlagen vorzulegen:
- Familienstammbuch,
- Sozialversicherungsnachweise (ab
1973),
davor Aufrechnungsbescheinigungen,
- Nachweise einer Arbeitslosigkeit,
- Nachweise einer Krankheit,
- Versicherungsverlauf des
Rentenversicherungsträgers,
- Ausbildungsnachweise,
- Zeugnisse.
Für eine
Rentenantragstellung ohne vorherige Kontenklärung werden
die gleichen Unterlagen benötigt.
Die Rentenantragstellung vereinfacht sich nur dann, wenn
bereits eine Kontenklärung erfolgte.
Zur Antragstellung ist persönliches
Erscheinen oder eine Bevollmächtigung erforderlich.
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