Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit

 
Was brauche ich für die Anzeige einer Geburt?
 
1. Eltern die miteinander verheiratet sind:

a) beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, wenn kein Familienbuch angelegt ist, die Heiratsurkunde (oder Stammbuch der Familie) der Eltern,

b) wenn die Ehe der Eltern durch Tod oder Urteil aufgelöst oder für nichtig erklärt ist, dann zusätzlich Sterbeurkunde, Scheidungs-, Aufhebungs- oder Nichtigkeitsurteil, Todeserklärungs- oder Todesfeststellungsbeschluss, sofern die Tatsache nicht durch Urkunden zu 1 a) nachgewiesen ist.

2. Eltern die nicht miteinander verheiratet sind:

a) Abstammungsurkunde der Mutter,

b) wenn die Mutter vor der Geburt verheiratet war, Unterlagen nach 1 a) und 1 b).


Bei Geburt im Krankenhaus ist dieses zu einer schriftlichen Anzeige beim Standesamt verpflichtet.

Bei einer Hausgeburt ist
1.) der Vater des Kindes, wenn er Mitinhaber der elterlichen Sorge ist, oder 
2.) die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war,
3.) der Arzt, der dabei zugegen war,
4.) jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
5.) die Mutter, sobald sie zu der Anzeige imstande ist, zu einer mündlichen Anzeige beim Standesamt verpflichtet.