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Was
brauche ich zur Anmeldung einer Eheschließung?
Verlobte,
die bisher noch nicht verheiratet waren:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Aufenthaltsbescheinigung (vom Einwohnermeldeamt des
Hauptwohnsitzes),
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
(vom Standesamt des gemeinsamen Hauptwohnsitzes der
Eltern), wenn die Eltern vor dem 01.01.1958 die Ehe
geschlossen haben eine Abstammungsurkunde oder
beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages,
- ggf. Abstammungsurkunde mit dem Vermerk über die
Anerkennung der Vaterschaft, wenn gemeinsame Kinder
vorhanden sind.
Verlobte, die bereits verheiratet
waren:
- Unterlagen wie oben genannt, jedoch zusätzlich:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten
Ehe(n) mit dem Vermerk über die Eheauflösung oder
- ggf. Heiratsurkunde der letzten Ehe(n), wenn kein
Familienbuch angelegt ist,
- ggf. Scheidungsurteil(e) mit Rechtskraftvermerk,
- ggf. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
Die Verlobten sollen die
beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt
anmelden.
Ist einer der Verlobten hieran verhindert, so hat er eine
schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass er mit der
Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Verlobten
einverstanden ist (Beitrittserklärung).
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Standesamt zur Verfügung! |
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