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Satzungen für den Markt ObernbreitHinweis zu den Satzungen des Marktes:Satzungen und Verordnungen des Marktes werden durch Niederlegen in der VGem und durch Hinweis an den Amtstafeln bekannt gemacht. Rechtsverbindlich ist bei Abweichungen ausnahmslos der ausgefertigte Originaltext der Rechtsnorm, der bei der VGem zur Einsicht bereit liegt. |
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